Erst seit 1966 ist das Abstellen von Autos auf Straßen erlaubt, bis dahin brauchte man einen privaten Stellplatz. Ein Gerichtsurteil begründete diese Änderung mit dem Rechtsbegriff des “Gemeingebrauchs”, der allen Menschen einen gleichen und kostenfreien Zugang zu öffentlichen Flächen wie Straßen oder Stadtparks garantiert. Mit der Billigung des dauerhaften Abstellens von Fahrzeugen am Straßenrand aber wurde dem Auto ein Privileg eingeräumt, das unser Stadtbild revolutionierte. Heute ist der Straßenraum überwiegend von Autos verstellt. Doch ist ein 57 Jahre altes Urteil überhaupt noch zeitgemäß oder bedarf es angesichts der ökologischen Herausforderungen einer Korrektur? Wie würden Gerichte heute entscheiden? Es käme auf einen Versuch an.
Mehr im Artikel auf taz.de “Parkende Autos: Dieser Platz ist besetzt”
