Paukenschlag aus Karlsruhe: Geld weg für Klimaschutz

Bundesfinanzminister Lindner verhängt eine Ausgabensperre für den Klima- und Transformationsfonds (KTF), weil das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 für nichtig erklärt hat. Geld, das für die Bekämpfung der Corona-Krise bestimmt war, sollte für den Klimaschutz verwendet werden. Diese Umwidmung hat das BVG jetzt gestoppt. Damit fehlen im Bundeshaushalt auf einen Schlag 60 Milliarden Euro, die die Bundesregierung für KTF-Projekte vorgesehen hatte. “Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen”, argumentiert das BVG. “Der Senat stützt seine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe”, die in der Pressemitteilung “Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig” des BVG von heute nachzulesen sind.

Prof. Lars P. Feld, Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, einer der Erfinder der Schuldenbremse und 2022 von Bundesfinanzminister Lindner zum “Persönlichen Beauftragten des Bundesministers der Finanzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung” ernannt, hat heute angedeutet, wo die fehlenden Finanzmittel herkommen könnten: der CO2-Preis auf fossile Energieträger wird erhöht. Zusätzliche Steuereinnahmen durch Vermögens-, Erbschafts- oder Tobin-Steuer sind mit der FDP nicht zu machen.

Kommentar des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin): „Anstoß für dringend benötigte Reform der Schuldenbremse“

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe