… so lautet der Titel eines Aufsatzes von Habermas, erschienen 1983. Genau diesen Testfall erleben wir derzeit. Katrin Höffler, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtssoziologie an der Universität Leipzig, analysiert: “Man kann der Organisation ‘Letzte Generation’ insgesamt keinen kriminellen Zweck unterlegen. Es geht ihr in der Tat zuerst um Klimaschutz9), und zwar auch nicht etwa über eine durch Straftaten erzeugte Einschüchterung der Gesellschaft, sondern vielmehr um eine Motivierung und Mobilisierung für das allgemein anerkannte Ziel.”
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