Zum ersten Mal hat ein Landgericht bei Klimaaktivist:innen den Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt. Die Klimaaktivist:innen müssten nun mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 rechnen, wie der Tagesspiegel berichtet.
Paragraf 129 legt fest, dass von der entsprechenden Vereinigung eine “erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit” ausgehen muss. Die Mitgliedschaft wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Auch Unterstützer:innen einer kriminellen Vereinigung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. In den 1970er-Jahren wurde der Straftatbestand vor allem gegen Mitglieder und Unterstützer:innen der Roten Armee Fraktion (RAF) angewandt.
Das Klimabündnis Karlsruhe verurteilte die Kriminalisierung von “Letzte Generation” bereits im März mit der Pressemitteilung “Aktionen von ‘Letzte Generation’ sind gerechtfertigt”.
Klimasoziologin Ilona Otto zur Letzten Generation: „Für mich sind das Helden“ auf taz.de
Zum taz-Artikel “Wer ist hier radikal?” von Ruth Lang Fuentes