Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet. Der Treibhausgasausstoß des Landes soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen der Jahre 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent reduziert werden und bis 2040 soll Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) erreicht sein.
Zur inhaltlichen Übersicht auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg