Stoppt die Aufhebung der Umweltzonen!

Das Regierungspräsidium plant die Aufhebung der Umweltzonen (Fahrverbotszonen) in Karlsruhe, Heidelberg und Pfinztal, im Fall von Karlsruhe einschließlich des LKW- Durchfahrtverbots.

Der Entwurf des zu ändernden Luftreinhalteplans liegt aus bei der Stadt Karlsruhe, Dienststelle Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, Raum 403 und im Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3, Zimmer 051, Erdgeschoss von Montag, dem 21.11.2022 bis einschließlich Freitag, dem 23.12.2022.

Der Klimawandel belastet die Gesundheit der Menschen. Die Aufhebung der Umweltzonen (Fahrverbotszonen) ist in diesem Kontext unverantwortlich. Aber wir können das ändern: Je mehr Widerspruch im Regierungspräsidium eingeht, desto größer ist die Chance für saubere Luft in der Stadt.

Stellungnahmen müssen spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, also bis einschließlich 09.01.2023, beim Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe (Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.1, 76247 Karlsruhe) oder per E-Mail an Postfach-Ref.54.1@rpk.bwl.de eingegangen sein.