Erleichterte Regeln für Ladestationen im Mietverhältnis und für Wohnungseingentümer

Hallo zusammen,

ab dem 1. Dezember 2020 besteht mit Inkrafttreten des WEMoG das Recht eine Ladestation aufzustellen. Damit wird eine weitere Erleichterung für Mieter und Wohnungseigentümer verabschiedet um das Laden eines E-Autos zuhause zu ermöglichen.

Wer sich also eine Wallbox an seinem Parkplatz installieren möchte, darf das nun machen. Dazu gibt es noch eine Förderung der KfW von 900€.

Ein genauer Leitfaden was zu beachten ist und wie man sich eine Wallbox installieren kann und darf, findet ihr hier beim ADAC.